Seit Anfang 2008 werden nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einfacher und schneller.
Als Kunden der Volksbank Koblenz Mittelrhein eG profitieren Sie vom Binnenmarkt und von SEPA. In Deutschland gab es seit 2003 die EU-Standard-Überweisung, die im Januar 2008 von der Euro-Überweisung abgelöst wurde. Die VR-BankCard wird bereits in vielen anderen EU-Ländern akzeptiert. Seit November 2009 können Sie über Ländergrenzen hinaus die beiden SEPA-Lastschriftverfahren nutzen.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen EU-Binnenmarkt war die Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002. Der im selben Jahr von der europäischen Kreditwirtschaft gegründete Europäische Zahlungsverkehrsrat (EPC) hat außerdem einheitliche Standards und Regelungen für europäische Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen entwickelt und verabschiedet.
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen mit ihrer technischen Infrastruktur die neuen SEPA-Verfahren. Die SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente im Binnenmarkt haben wir seit Anfang 2008 schrittweise jeweils in Abhängigkeit von den rechtlichen Voraussetzungen für Sie eingeführt. Mit Ihrer Volksbank Koblenz Mittelrhein eG sind Sie bereit für SEPA.
Die Euro-Überweisung baut auf der 2003 eingeführten EU-Standard-Überweisung auf. Bankverbindungen sowohl des Kontoinhabers als auch des Empfängers werden anhand von IBAN und BIC identifiziert. Das SEPA-Überweisungs-Verfahren ist Ende Januar 2008 gestartet. Als Kunde der Volksbank Koblenz Mittelrhein eG können Sie die Euro-Überweisung auch im Inland nutzen.
Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren können seit 2009 Gelder von Konten innerhalb des Euro-Währungsraumes eingezogen werden. Die Verfahren ähneln dem der deutschen Einzugs-Ermächtigung und dem des Abbuchungs-Auftrags. Grundlage sind Lastschriftmandate. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungs-Empfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten ebenfalls IBAN und BIC. Jeder Lastschrift-Einreicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer. Für Lastschriften gelten im Binnenmarkt einheitliche Regeln.
Ihre Bankkarten können Sie mit SEPA im EU-Binnenmarkt an noch mehr Akzeptanz-Stellen einsetzen als bisher. Das so genannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Kartensysteme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und die genossenschaftlichen Kreditkarten (MasterCard und Visa) sind fit für SEPA. Die deutschen girocard-Systeme („electronic cash“ sowie das Deutsche Geldautomaten-System) erfüllen diese Anforderungen.
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrs-Raum bietet insbesondere international tätigen Unternehmen viele Chancen und Vorteile. Und mit dem VR-FinanzPlan Mittelstand unterstützen wir Sie, diese optimal auszuschöpfen.
Es entsteht eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft. An SEPA nehmen 32 Staaten teil. Unter anderem auch einige, die den Euro bisher nicht als Landeswährung eingeführt haben.
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und zusätzlich Mayotte, Monaco, Schweiz sowie Saint-Pierre und Miquelon.
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrs-Raum ist Teil des EU-Binnenmarktes, den die Europäische Union seit 1992 schrittweise errichtet. Der Europäische Rat hat im März 2000 beschlossen, die EU mit der "Lissabon-Agenda" bis 2010 "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen".
Ein einheitlicher Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt erfordert einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene. Das seit dem 31. Oktober 2009 geltende neue nationale Recht basiert auf Vorgaben der Europäischen Union (EU). Alle Banken in Deutschland mussten daher ihre Geschäftsbedingungen an die neuen Regelungen anpassen.
Die neuen Zahlungs-Instrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zurzeit noch zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb seit 2008 sukzessive zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen.