
Anlegerschutzgesetz ab 1. Januar 2010
Ab 1. Januar 2010 gilt das Anlegerschutzgesetz. Dieses verpflichtet alle Geldinstitute unter anderem dazu, den Inhalt jeder Anlageberatung in Finanzinstrumenten (vor allem in Wertpapieren, Aktien und Zertifikaten) bei Privatanlegern zu protokollieren und den Kunden vor Vertragsabschluss eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen.
Der Vorteil für Sie als Kunde: Mit dem Protokoll erhalten Sie eine hohe Beratungssicherheit, denn Sie können in Zukunft direkt überprüfen, ob Ihr Beratungsgespräch und Ihre Anlageziele richtig erfasst wurden.
Haben Sie Fragen zum Anlegerschutzgesetz? Dann fragen Sie einfach Ihren Berater. Dieser hilft Ihnen gerne weiter.

