Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer
Im Rahmen der Abgeltungsteuer ab 01.01.2009 werden bestehende Freistellungsaufträge in unveränderter Höhe auf Kapitalerträge und -gewinne angewandt.
Kapitalerträge und -gewinne, die Ihren Freistellungsauftrag überschreiten, werden ab 2009 mit 25% Kapitalertragssteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag abgeltend versteuert. Sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, kann auch diese automatisch abgeführt werden. Dazu ist ein schriftlicher Auftrag erforderlich. Diesen können Sie sich am Ende dieser Seite herunterladen.
Liegt uns dieser Auftrag nicht vor, sind Sie zur Angabe Ihrer Kapitalerträge und -gewinne im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung verpflichtet.
Bei vorliegender NV-Bescheinigung ergeben sich keine Änderungen.
Kapitalerträge und -gewinne, die Ihren Freistellungsauftrag überschreiten, werden ab 2009 mit 25% Kapitalertragssteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag abgeltend versteuert. Sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, kann auch diese automatisch abgeführt werden. Dazu ist ein schriftlicher Auftrag erforderlich. Diesen können Sie sich am Ende dieser Seite herunterladen.
Liegt uns dieser Auftrag nicht vor, sind Sie zur Angabe Ihrer Kapitalerträge und -gewinne im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung verpflichtet.
Bei vorliegender NV-Bescheinigung ergeben sich keine Änderungen.



