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,,Wohn-Riester" - Infos zur neuen Eigenheimrente

 

 

Finanztipp von Burkhard Göbel, Privatkundenbetreuer der Volksbank Koblenz Mittelrhein eG

 

Das Thema private Altersvorsorge und Riester-Rente ist mehr den je in aller Munde. Wer sicher sein will, dass er im Rentenalter finanziell abgesichert ist, sollte sich auch privat darum sorgen. Die Riester-Rente, die in erster Linie ein Bonus zur staatlichen Rente darstellt, bekommt nun Unterstützung. Etwas umgangsprachlich als ,,Wohn-Riester"wird die geplante Eigenheimrente bezeichnet, die seit Ende 2008 den Bau oder den Kauf einer Immobilie fördern soll. Die private Riester-Rente ist seit Jahren eine geschätzte Ergänzung zur staatlichen und betrieblichen Rente: die dritte Säule der Altersvorsorge! Der Staat stellt mit der Förderung des Wohneigentums nun die vierte Säule der Altersvorsorge neben die bisher bestehenden.

Die neue Eigenheimrente stellt eine interessante Variante für all jene dar, die später einmal in den eigenen vier Wänden leben wollen und die Vorzüge hoher staatlicher Förderung schon vor dem Erreichen des Rentenalters genießen wollen.

Wie funktioniert das?
Gab es bisher nur auf Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne die staatlichen Zulagen, steht nun das selbst genutzte Wohneigentum gleichberechtigt neben den anderen Formen privater Altersvorsorge und wird entsprechend „geriestert“.

Beim Wohn-Riester gewährt der Staat die gleichen Zuschüsse wie bei der Riester-Rente. Seit dem 01.01.2008 gilt: Für Alleinstehende gibt es p. a. 154 €, für Verheiratete 2 x 154 € = 308 € als Grundzulage; für jedes vor 2008 geborene Kind 185 €, für jedes ab 2008 geborene 300 €. Seit 2008 gewährt der Staat jedem unter-25jährigen eine einmalige Sonderzahlung von 200 €.

Der große Unterschied: Bei der bisherigen Riester-Rente muss bis zum Erreichen des Rentenalters gewartet werden. Der Wohn-Riester bringt die Erträge schon wesentlich früher. So wird schon der Bau oder Erwerb eines Eigenheims mit der Zulage belohnt. Eine vierköpfige Familie mit einem Vorjahreseinkommen von 50.000 € und zwei Kindern, von denen das eine vor 2008,das zweite danach geboren wurde, bekommt vom Staat fast 40% einer zu tilgenden Darlehenssumme von 40.000 €; also rund 16.000 € Unterstützung für den Erwerb ihrer Eigentumswohnung.

Wer schon einen Riestervertrag hat, kann sein Kapital aus dem bestehenden Altersvorsorgevertrag inklusive der Riesterzulagen zur Finanzierung der eigenen vier Wände einsetzen.

An welche Bedingungen ist die Eigenheim-Rente geknüpft?
Haus oder Wohnung müssen in Deutschland liegen, nach 2007 gekauft oder fertig gestellt und vom Erwerber selbst genutzt werden. Das Geld kann ebenso etwa zum Erwerb eines Dauerwohnrechtes in einem Seniorenheim genutzt werden
Bei allen Sparmodellen, ob Riester-Rente oder Wohn-Riester gilt:

Je früher mit dem Sparen begonnen wird, umso mehr bringen Zins und Zinseszinsen im Alter!