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Volksbank Koblenz Mittelrhein eG
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Gewinner und Verlierer des neuen Erbrechts

Frühzeitige Planung schützt vor unliebsamen Folgen

 

Elvira Stemmler, Individualkundenbetreuerin der Volksbank Koblenz Mittelrhein 


 

Grundlage: ErbrechtForum der Volksbank Koblenz Mittelrhein eG am 02.04.2009. 
Es referierten: Für die Notarkammer Koblenz Notar Dr. Harders, Birkenfeld und für die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz deren Präsident, Edgar Wilk
 

In Deutschland steht in den kommenden Jahren eine Vererbungswelle an. Schätzungen zufolge werden in den kommenden zehn Jahren in Deutschland rund 2,2 Billionen Euro vererbt. Auch der Fiskus darf sich freuen: Ein Teil des vererbten Vermögens unterliegt der Erbschaftsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die derzeitige Ausgestaltung des Gesetzes bei der Berechnung der Erbschaftsteuer bei Betriebsvermögen, Grundvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.

Seit dem 01.01.2009 gelten für Erben neue Regeln: Die Freibeträge wurden angehoben und Immobilien werden künftig höher bewertet. Zukünftig wird bei Grundvermögen der tatsächliche Verkehrswert zugrunde gelegt. In der Praxis stellen sich jedoch oft Schwierigkeiten in der Bewertung, so dass vielfach Gutachten benötigt werden, weil der Wert durch viele Faktoren, u.a. auch durch die technische Bausubstanz beeinflusst wird. Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert.
Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Freibeträge angehoben. Für Ehegatten beträgt dieser jetzt 500.000€ und für Kinder 400.000€. Für die meisten Erbfälle dürfte sich daher keine maßgebliche Veränderung ergeben. Insbesondere beim selbstgenutzten Eigenheim ist durch die Möglichkeit der Weiterbenutzung durch Ehegatten und Kinder über einen Zeitraum von 10 Jahren ein zusätzlicher Schutz geschaffen worden.

Verschlechtern wird sich die erbschaftssteuerliche Situation wohl für entfernte Verwandte. Vor allem für Geschwister, Nichten und Neffen fallen im Erbfall drastische Steuererhöhungen an. Nach einem Freibetrag von 20.000€ wird bereits in der geringsten Stufe ein Steuersatz von 30 % fällig. Erben beispielsweise Geschwister ein Haus mit einem Verkehrswert von 300.000€, fällt Erbschaftsteuer in Höhe von 84.000€ an.

Die Vererbung von Betriebsvermögen war ebenfalls neu zu regeln. Ziel muss es sein, dass bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die Nachfolgeregelung erleichtert wird. Familienunternehmen können jetzt vollständig steuerfrei vererbt werden, wenn sie zehn Jahre lang unter Erhalt der Arbeitsplätze fortgeführt werden. Wird ein Unternehmen vom Erben nur 7 Jahre lang gehalten, müssen noch 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuert werden. Wie bereits jetzt, steckt der Teufel im Detail und sollte frühzeitig mit Steuerfachleuten und Juristen geprüft werden.

Bis Ende Juni können Erben sich noch entscheiden, ob für Erbfälle aus den Jahren 2007 und 2008 das alte oder rückwirkend das seit dem 01. Januar 2009 geltende neue Erbrecht angewendet werden soll. Um diese Entscheidung zu treffen und nicht mehr Steuern zu zahlen als nötig, ist es wichtig, sich ausführlich zu informieren.

Generell bleibt auch unter der neuen Erbrechtregelung der alte Grundsatz bestehen, sich möglichst frühzeitig mit der eigenen Nachfolgeplanung zu befassen. Gerade eine steuerlich optimierte Regelung benötigt eine Vorlaufzeit von vielen Jahren, wenn sie umfänglich greifen soll und vielfache Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden sollen. Vor dem Gang zum Notar oder Steuerberater sollten grundlegende Fragen geklärt werden: Wer soll erben? Auf wessen Namen lauten Konten, Depots, Grundstücke usw.? Alle Gedanken zum Thema Vererben sollten nicht „auf die lange Bank“ geschoben werden, denn „keiner kennt den Tag noch die Stunde“.