Herrliche Zeiten für Familien

FINANZTIPP von Ralf Weinand, Privatkundenbetreuer der Volksbank Koblenz Mittelrhein eG
Riester-Sparer freuen sich jedes Jahr über Geld vom Staat für die private Altersvorsorge. Insbesondere Familien profitieren von den Zulagen und möglicherweise auch von weiteren Steuervorteilen. Dabei war es noch nie so einfach wie 2010, ohne große zusätzliche Belastungen wirksam vorzusorgen.
Hinreichend bekannt ist die Notwendigkeit zur privaten Zusatzvorsorge, um im Alter seinen Lebensstandard halten zu können. Richtig ist auch, dass der Staat bei der privaten Altersvorsorge mithilft. Insbesondere die staatlich geförderte Riester-Rente ist eine attraktive Lösung, wenn es gilt, Versorgungslücken zu schließen. Denn eine gute Riester-Vorsorge bietet alles in einem: Hohe Ertragschancen bei 100 Prozent Garantie der eingezahlten Beträge, staatliche Förderung und Steuerfreiheit in der Ansparphase, Wohnriester und noch vieles mehr. Riester-geförderte Anlageprodukte haben sich auch in der gegenwärtigen Finanzkrise bewährt, denn der Gesetzgeber hat besondere Sicherheiten eingebaut. Die Anleger profitierten von der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie für ihre eingezahlten Beiträge und den Zulagen zu Rentenbeginn.
Faktor Bürgerentlastungsgesetz und Kinderzulage
Das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz hat seit Anfang dieses Jahres vielen Steuerzahlern deutlich mehr Geld ins Portemonnaie gebracht. Insbesondere Familien bekommen ab diesem Jahr jeden Monat netto mehr auf ihr Konto. Auch die Erhöhung des Kindergeldes ab diesem Jahr trägt dazu bei, dass Familien besser über die Runden kommen. Es bietet sich an, mehr aus der Steuerersparnis zu machen und diese nicht nur als ‚Steuergeschenk‘ zu sehen. Denn schließlich kann man die gewonnene finanzielle Freiheit klug und überlegt einsetzen – beispielsweise für eine gute Altersvorsorge. So ist es im Einzelfall durchaus möglich, die Steuerentlastung in 2010 ohne einen großen weiteren finanziellen Aufwand in einem Riester-Sparplan zu anzulegen. Ein Beispiel macht dies deutlich: Nehmen wir ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Vorjahresbruttoeinkommen von 33.600,– Euro; beide Ehepartner sind unmittelbar zulageberechtigt und ein Ehepartner ist in der Kindererziehungszeit. Um die maximalen Zulagen vom Staat zu bekommen, muss diese Familie insgesamt vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens jährlich ansparen, also 1.344,– Euro. Finanziert wird diese Jahressparleistung durch 154,– Euro Zulage für den Vater und die Mutter, 185,– Euro Zulage für das erste Kind, geboren in 2006, und 300,– Euro Zulage für das zweite Kind, das nach dem 1. 1. 2008 geboren wurde und damit die höhere Kinderzulage erhält. Summa summarum gibt der Staat dieser beispielhaften Familie 793,– Euro dazu und selbst müsse sie nur noch 551,– Euro jährlich, also rund 46,– Euro im Monat, einzahlen. Rechnet man weiter und berücksichtige auch die neuen steuerlichen Vorteile durch das Bürgerentlastungsgesetz und daneben noch das erhöhte Kindergeld, könne diese Familie weitere Geschenke vom Staat erwarten. Bestenfalls kann sie ohne zusätzliche finanzielle Belastung „riestern“. Dank entsprechender Ertragschancen kann sich, zum Beispiel bei bestimmten Riester-Fondslösungen das Geld durch Zins- und Zinseszinseffekte automatisch zu einem ansehnlichen Vermögen entwickeln. Auch besteht die Möglichkeit, das Vermögen im Todesfall mitsamt der staatlichen Förderung an den Ehepartner zu vererben. Wie der persönliche Vorsorgestatus aussieht, was das Bürgerentlastungsgesetz genau beinhaltet und welche Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge sich insbesondere für Familien bieten, erklärt der Bankberater gerne in einem persönlichen Gespräch.

